Die Interparlamentarische Arbeitsgemeinschaft (IPA) – Unterrichtsmaterialien - page 74

Damit komme ich wieder zurück auf das,
was ich schon eingangs betont
habe, nämlich die Notwendigkeit einer Koordinierung und eines Zusam-
menwirkens bei allen Maßnahmen.
Wir wissen wohl, daß eine allgemeine
Kommunal- und Finanzreform notwendig ist, um die Ziele der Raumord-
nung und Landesplanung so durchsetzen zu können,
wie wir das im Hin-
blick auf die Zukunft unseres Landes für notwendig halten. Da spielen viele
andere Dinge hinein.
So wird zum Beispiel die Reinhaltung von Luft und Wasser aus den gleichen
Gründen nicht so durchgeführt,
wie es eigentlich sein müßte. Nicht nur die
Länder, sondern insbesondere die Städte und Kreise wollten und wollen
sich auch für die Zukunft neue Industrie- und Gewerbeansiedlungen si-
chern, um ihren Kommunalhaushalt zu stärken. Da aber die Auflagen zum
Beispiel hinsichtlich der Reinhaltung von Luft und Wasser im Rahmen der
Wettbewerbsfähigkeit eine nicht geringe Rolle spielen, drückt man dann
seitens der zuständigen Behörden um der Industrieansiedlung willen einmal
ein Auge zu. In Erwartung höherer Gewerbesteuereinnahmen macht man
Konzessionen, die später zwangsläufig zu Lasten der Gemeinschaftskosten
gehen werden. Ich wehre mich deshalb auch immer wieder dagegen, zu for-
mulieren, die Raumordnung bedinge nur eine vernünftige Arbeitsteilung
zwischen Bund und Ländern. Gewiß,
meine Damen und Herren, es geht
auch um eine vernünftige Arbeitsteilung. Aber noch mehr handelt es sich
um eine überzeugende Koordinierung und fruchtbare Zusammenarbeit.
Lassen Sie mich daher kurz zusammenfassen.
Erstens. Nach unserer Auffassung kann es keine Lösung geben, die nicht
dem Bund gibt,
was das Grundgesetz ihm aufträgt, aber zugleich auch den
berechtigten Belangen der Länder Rechnung trägt. Wir dürfen nicht unnötig
in begründete Zuständigkeiten der Länder eingreifen. Zweitens.
Wir sind
der Meinung, daß unser Entwurf zwar nicht der Weisheit letzter Schluß,
aber doch ein positiver Beitrag zur Lösung dieses Fragenkomplexes, und
zwar auf föderaler Grundlage, ist.
Drittens. Das Ziel unserer erneuten Initiative ist allein, daß wir endlich —
wir bemühen uns nun seit über zehn Jahren darum — zu einem Raumord-
nungsgesetz des Bundes kommen, und zwar erstreben wir ein gutes, ein
wirksames Gesetz noch in dieser Legislaturperiode.
(Beifall)
Nachweis: Deutscher Bundestag, 4. Legislaturperiode, Plenarprotokoll der 98. Sitzung v. 04.12.1963, S. 4545-
1...,64,65,66,67,68,69,70,71,72,73 75,76,77,78,79,80
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