Die Interparlamentarische Arbeitsgemeinschaft (IPA) – Unterrichtsmaterialien - page 78

Fast alle Drucksachen werden gedruckt und an die Abgeordneten, die Mit-
glieder des Bundesrates sowie an alle Bundesministerien verteilt. In einer
vierjährigen Wahlperiode entstehen im Schnitt mehr als 10.000 Drucksa-
chen.
Gesetzentwürfe
Entwürfe für neue oder Änderungen an bestehenden Bundesgesetzen kön-
nen auf drei
Wegen ins Parlament gelangen: über die Bundesregierung, den
Bundesrat oder aus der Mitte des Bundestages. Liegen ein Gesetzentwurf
und eventuelle Stellungnahmen der Regierung und des Bundesrates dazu
im Bundestag vor, beginnt mit der Ersten Lesung im Parlament das Gesetz-
gebungsverfahren. Der Bundestag und seine Ausschüsse beraten das Vor-
haben und erarbeiten bei Bedarf Änderungen, bis nach der Dritten Lesung
darüber abgestimmt werden kann.
Gesetzesberatung
Gesetzentwürfe durchlaufen im Bundestag drei Beratungen (so genannte
Lesungen). In der Ersten Lesung wird ein Gesetzentwurf eingebracht und
mit oder ohne Aussprache im Plenum an die Ausschüsse überwiesen. Das
Ergebnis der Detailberatungen im federführenden Ausschuss und eine evtl.
geänderte Fassung des Entwurfs debattiert das Plenum dann in der Zwei-
ten Lesung. Am Ende der dritten Beratung (Dritte Lesung) wird über den
Gesetzentwurf im Plenum abgestimmt. Dabei
muss der Bundestag das Ge-
setz mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen verabschieden. Bei ver-
fassungsändernden Gesetzen
müssen zwei Drittel der Abgeordneten
zustimmen.
Fraktionen
Als Fraktion wird ein Zusammenschluss von Abgeordneten bezeichnet, die
gemeinsam ihre politischen Interessen im Parlament durchzusetzen ver-
suchen. Um eine Fraktion bilden zu können,
müssen sich mindestens fünf
Prozent der Volkvertreter zusammenschließen. Zudem müssen sie dersel-
ben Partei oder solchen Parteien angehören, die aufgrund gleichgerichteter
politischer Ziele in keinem Land miteinander in Wettbewerb stehen.
Die Stärke der Fraktionen ist entscheidend bei der Besetzung von Ämtern
und Ausschüssen. Im 18. Deutschen Bundestag gibt es vier Fraktionen.
Legislaturperiode
Die Wahlperiode, auch Legislaturperiode genannt, beginnt mit dem Zusam-
mentritt des neuen Bundestages, der spätestens am 30. Tag nach der Bun-
destagswahl zusammenkommen muss.
Mit der ersten, konstituierenden
Sitzung des neuen Bundestages endet die Wahlperiode des vorangegan-
genen Bundestages.
Der 18. Deutsche Bundestag ist am 22. September 2013 gewählt worden
und trat am 22. Oktober 2013 erstmalig zusammen. Damit endete die 17.
Wahlperiode.
1...,68,69,70,71,72,73,74,75,76,77 79,80
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