Die Interparlamentarische Arbeitsgemeinschaft (IPA) – Unterrichtsmaterialien - page 77

Bundesrat
An der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten
der Europäischen Union wirken die Länder durch den Bundesrat mit. Er
kann vom Bundestag beschlossene Gesetze verzögern, verändern und zum
Teil sogar scheitern lassen. Unter anderem benennt er auch die Hälfte der
Richter des Bundesverfassungsgerichts.
Jede Landesregierung entsendet - je nach Einwohnerzahl des Landes - min-
destens drei und höchstens sechs Vertreter in den Bundesrat. Insgesamt
gehören ihm 69 Mitglieder an.
Die Stimmen eines Landes können nur einheitlich und nur durch anwesende
Mitglieder oder deren Vertreter abgegeben werden.
Bundestag
Der Bundestag ist das einzige vom Volk direkt gewählte Verfassungsorgan
(Volksvertretung). Aktuell gehören dem 18. Deutschen Bundestag 631 Ab-
geordnete an.
Mit der Wahl erhalten die Mitglieder des Deutschen Bundestages für die
Dauer der Wahlperiode das Mandat, in politischer Verantwortung für das
ganze Volk zu handeln.
Der Bundestag ist der zentrale Ort demokratischer Diskussionen und Ent-
scheidungen für alle Bürger. Zu seinen wesentlichen Aufgaben gehören die
Gesetzgebung, die Wahl des Bundeskanzlers, die Kontrolle der Bundesre-
gierung und die Bewilligung des Staatshaushalts (Budgetrecht).
In den Debatten im Plenum verhandeln die Abgeordneten in Rede und Ge-
genrede über Gesetzentwürfe und andere Vorlagen. Verständigen sich die
Fraktionen im Vorfeld darauf, ohne Beratungsgrundlage über ein Thema
zu diskutieren, spricht man von einer Vereinbarten Debatte.
In den Großen Debatten, die sich meist an Regierungserklärungen oder
auch an Große Anfragen anschließen, geht es um zentrale politische Fra-
gen. Ihre Dauer ist nicht genau festgelegt.
Zur Beratung von Detailfragen sind verschiedene Formen zeitlich begrenz-
ter Debatten eingeführt worden, wie die Kurzdebatte und die Aktuelle
Stunde.
Drucksache
Gesetzentwürfe, Beschlussempfehlungen und alle anderen Vorlagen, die
im Bundestag verhandelt werden, erscheinen als Drucksache.
Die Vorlagen werden zunächst im Parlamentssekretariat geprüft und fort-
laufend nach Eingang nummeriert. Zusammen mit der Nummer der aktu-
ellen Wahlperiode ergibt die fortlaufende Zahl die amtliche, einmalige
Drucksachen-Nummer, zum Beispiel 18/1234.
1...,67,68,69,70,71,72,73,74,75,76 78,79,80
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