Die Interparlamentarische Arbeitsgemeinschaft (IPA) – Unterrichtsmaterialien - page 79

Lesung, Beratung
Zu einem Gesetzentwurf gibt es in der Regel drei Beratungen, Lesungen
genannt.
In der ersten Lesung wird der Entwurf zur Beratung an den federführenden
Ausschuss geleitet. Eine Aussprache findet meist nicht statt.
In der zweiten Lesung wird der Gesetzentwurf in der vom Ausschuss vor-
gelegten Fassung beraten. Jeder Abgeordnete kann Änderungsanträge
stellen.
Wird der Gesetzentwurf in der zweiten Lesung unverändert angenommen,
folgen dritte Lesung und Schlussabstimmung unmittelbar. Ansonsten fin-
den sie am zweiten Tag nach Verteilung der Drucksache mit den in zweiter
Lesung beschlossenen Änderungen statt.
Nachdem ein Gesetzentwurf die parlamentarische Beratung in drei Lesun-
gen durchlaufen hat,
wird nach Ende der dritten Lesung über den Gesetz-
entwurf
abgestimmt.
In
dieser
Schlussabstimmung
zeigen
die
Abgeordneten ihre Zustimmung bzw. Ablehnung des Gesetzentwurfs durch
Aufstehen bzw. Sitzen bleiben. Soweit nicht das Grundgesetz, ein Bundes-
gesetz oder diese Geschäftsordnung anderes vorschreibt, entscheidet die
einfache Mehrheit. Über Verträge mit auswärtigen Staaten findet keine be-
sondere Schlussabstimmung statt.
Protokolle
Jede Sitzung des Deutschen Bundestages wird von den Stenografinnen
und Stenografen protokolliert und steht als Plenarprotokoll, sogenannter
Stenografischer Bericht, der Öffentlichkeit zur Verfügung.
Vor Veröffentlichung haben die Rednerinnen und Redner das Recht, die
Niederschrift zu prüfen. Bei eventuellen Korrekturen darf der Sinn der Rede
oder ihrer einzelnen Teile nicht geändert werden. Den ersten Protokollteil
einer laufenden Sitzung finden Sie unter tagesaktuelles Plenarprotokoll.
Die Protokolle stehen am nächsten Werktag als pdf-Dateien oder txt-Da-
teien zum Herunterladen bereit.
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