Die Interparlamentarische Arbeitsgemeinschaft (IPA) – Unterrichtsmaterialien - page 76

Unter der Internetadresse
stellt
der Online-Dienst des Deutschen Bundestages kostenfrei ein Glossar zen-
traler parlamentarischer Begriffe zur Verfügung.
Mit freundlicher Geneh-
migung des Bereiches Presse und Kommunikation finden Sie hier eine
kleine Auswahl aus diesem Online-Angebot. Angaben zu Zahlen, Abläufen
etc. beziehen sich auf das Jahr 2014.
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Glossar
Abgeordnete des Bundestages
Die Abgeordneten des Bundestages sind nach Art. 38 GG Vertreter des gan-
zen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Ge-
wissen unterworfen.
Sie werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl
auf vier Jahre gewählt.
Wählbar ist jeder, der die deutsche Staatsangehö-
rigkeit besitzt und das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat.
Die Abgeordneten genießen Immunität und Indemnität. Für ihr Mandat er-
halten sie eine zu versteuernde Entschädigung (Diäten).
Dem 18. Deutschen Bundestag gehören derzeit 631 Abgeordnete an.
Anfragen
Fraktionen können die Regierung mittels Kleiner oder Großer Anfragen zu
Stellungnahmen über bestimmte Sachverhalte bewegen. Kleine Anfragen
werden schriftlich beantwortet und nicht beraten, sie können durch eine
Veröffentlichung aber durchaus öffentliche Resonanz finden. Bei wichtigen
politischen Fragen greifen Fraktionen zumMittel der Großen Anfrage. Diese
Anfragen werden schriftlich beantwortet und auf jeden Fall auch im Plenum
debattiert, sofern dies von mindestens fünf Prozent der Abgeordneten ver-
langt wird.
Anträge
Die Abgeordneten können auf Gesetzgebung und Politik des Bundes vor
allem durch Anträge einwirken. Mit ihnen wird die Bundesregierung aufge-
fordert, dem Parlament über bestimmte im Antrag genannte Ereignisse
oder Politikbereiche zu berichten oder einen Gesetzentwurf zur Regelung
bestimmter Dinge vorzulegen. Anträge können ohne Aussprache einem
Ausschuss überwiesen werden.
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