Die Interparlamentarische Arbeitsgemeinschaft (IPA) – Unterrichtsmaterialien - page 62

entwurf der Bundesregierung im Februar vorgelegt werden würde, ist auch
schon um zwei
Monate überholt; heute noch liegt er nicht vor. Ebenfalls
steht die Stellungnahme der Bundesregierung zu der bereits erwähnten
Großen Anfrage vom September 1955 — im übrigen ohne Beachtung der
Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages — und zum Antrag vom Ok-
tober 1955 nach mehr als einem halben Jahre noch aus. Ich mußte diese
Vorgeschichte darlegen, um Ihr Verständnis dafür zu erhalten, daß die Freie
Demokratische Partei nun zu dem Entschluß gekommen ist,
mit der Vorlage
eines Entwurfs initiativ zu werden.
(…)
Im Auftrage meiner Fraktion darf ich abschließend den Antrag stellen, un-
seren Entwurf eines Gesetzes über die friedliche Verwendung der Kern-
energie dem Ausschuß für Atomfragen als federführendem Ausschuß und
dem Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht zur Mitberatung zu
überweisen.
(Beifall.)
Vizepräsident Dr. Jaeger: Das Wort hat der Herr Bundesminister für Atom-
fragen.
Strauß, Bundesminister für Atomfragen: Herr Präsident! Meine Damen und
Herren! Der Herr Antragsteller hat auf die Vorgeschichte hingewiesen. Ihm
sind hier neben richtigen Erinnerungen auch einige Gedächtnisfehler un-
terlaufen. Ich darf zunächst darauf hinweisen, daß die Beantwortung der
Großen Anfrage, die er angemahnt hat, nicht durch mein oder der Bundes-
regierung Eingreifen bisher unterblieben ist, sondern daß ich lediglich ein
einziges Mal den Ältestenrat gebeten habe, die Behandlung dieser Großen
Anfrage deshalb zu verschieben,
weil der Herr Ministerpräsident des Lan-
des Baden-Württemberg aus seiner verständlichen Interessenhaltung he-
raus die Behandlung dieser Großen Anfrage im Deutschen Bundestag in
seiner Anwesenheit vorgenommen wissen wollte, damit er notfalls das Wort
ergreifen könne.
(...)
Ich darf zum zweiten erklären, daß die Behandlung des Antrags Drucksache
1734 nach Auffassung der Bundesregierung zum Teil erledigt ist, zum Teil
durch die Vorlage von Gesetzentwürfen über die Verwendung der Kernener-
gie für friedliche Zwecke überholt ist.
(Zuruf von der FDP: Nur zum Teil!)
Daß aber dieser Antrag keine Fortsetzung gefunden hat in einem interfrak-
tionellen Gesetzentwurf der Interparlamentarischen Arbeitsgemeinschaft,
geht nicht auf eine Unterschätzung der Termine meinerseits zurück — ich
habe einen unrichtigen Termin genannt,
weil ich die Schwierigkeiten ge-
nausowenig überblickt habe wie Sie noch heute,
Herr Kollege Drechsel,
was
ich Ihnen auf Grund Ihrer Ausführungen hier leider bestätigen muß —, son-
dern darauf, daß dieser Gesetzentwurf — ich habe berechtigte Gründe zu
4.6.IV
Plenarprotokoll 19.04.1956, 2. Deutscher Bundestag: Debatte über die Vorlage eines Gesetzentwurfs zur friedlichen Verwendung der Kernenergie
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