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NATURSCHUTZBEAUFTRAGTE
Staatlicher Naturschutz wurde in Deutschland bis in die 1970er-Jahre ganz wesentlich von ehrenamtlich tätigen Menschen ausgeübt. Die Grundlegung der Strukturen im staatlichen Naturschutz erfolgte bereits 1906 durch die Etablierung der Staatlichen Stelle für Naturdenkmalpflege in Preußen. Ihr fehlte es an allem: an Geld, bis 1935 an einem deutschlandweit gültigen und durchschlagkräftigen Gesetz, vor allem aber an Personal.
In den Provinzen, den Regierungsbezirken und den Kreisen Preußens übernahmen deshalb ehrenamtlich tätige Menschen im staatlichen Auftrag Naturschutzaufgaben. In den anderen Ländern Deutschlands sah es ähnlich aus.
Die zunächst Kommissare für Naturdenkmalpflege und ab 1935 Beauftragte für Naturschutz genannten Personen wirkten oft über Jahrzehnte für die Anliegen von Natur und Landschaft. Die allermeisten sahen ihre Arbeit nicht als ein Amt sondern als eine Berufung an, der sie mit großer Leidenschaft nachgingen.
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Zahlreiche Männer und auch einige Frauen setzten sich vor
Ort als Landes-, Bezirks- oder Kreisbeauftragte für den Naturschutz ein.
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Der Oldenburgische Bezirksbeauftragte für Naturschutz,
Prof. Dr. Wolfgang Hartung (1907-1995) bei einer Exkursion.
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